Freie Wohnungen:
Allgemeine Hinweise für Wohnungsinteressenten !!!
Unsere Wohnungsliste enthält alle freien bzw. frei werdenden Wohnungen.
Besichtigungstermine für die freien Wohnungen können Sie gerne mit unserer Geschäftsstelle vereinbaren. Bei künftig frei werdenden Wohnungen helfen wir gerne beim Kontakt mit dem Vormieter.
Sollte Interesse an einer Wohnung bestehen, benötigen wir von Ihnen das Formular „Wohnungsgesuch/Selbstauskunft“. Dieses müssen Sie uns ausgefüllt und unterschrieben, entweder per Post, per E-Mail oder durch persönliche Abgabe in der Geschäftsstelle zukommen lassen.
Formulare erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle oder auf unserer Internetseite unter:
www.bauverein-selb.de/Formulare&Dokumente
Daraufhin wird bezüglich der Wohnungsvergabe durch unseren Vorstand entschieden und Sie erhalten eine Nachricht per Post oder E-Mail, ob die Wohnung Ihnen zugeteilt worden ist.
Ist Ihnen die Wohnung zugeteilt worden, müssen Sie vor Bezug der Wohnung Mitglied beim Gemeinnützigen Bauverein Selb eG werden, da wir nur an Mitglieder vermieten.
Diese Mitgliedschaft wird erworben durch eine Beitrittserklärung (im Büro ausliegend, oder im Internet unter "Formulare & Dokumente") und Bezahlung der je nach Wohnung notwendigen Anzahl der Pflicht-Geschäftsanteile von je 425,00 Euro + 10,00 Euro Aufnahmegebühr!
Diese Mitgliedschaft, sowie die Geschäftsanteile können nach Beendigung des Mietverhältnisses gekündigt werden. Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt und muss mindestens ein Jahr vorher schriftlich erfolgen. Nach Beendigung der Mitgliedschaft wird der Geschäftsanteil spätestens nach 6 Monaten ausbezahlt. Die Rückzahlung des Geschäftsanteils dauert somit je nach Kündigungszeitpunkt 1 ½ bis 2 ½ Jahre!
- Bei der Angabe „Betriebskosten“ handelt es sich um eine Vorauszahlung für die Nebenkosten, die wir grob für die angegebene Personenzahl ermittelt haben. Wasser/Kanalkosten, Müllabfuhrgebühren (Müllgefäß wird vom Mieter selbst angeschafft!), Gebäudeversicherungen, Gartenpflege, Wartungs- und sonst. umlegbare Gebäudekosten, etc.). Vor Vertragsbeginn wird diese Vorauszahlung entsprechend Ihrer Personenanzahl (z.B. für den Wasserverbrauch) und mit den aktuellen Kosten neu ermittelt.
- Soweit in der Wohnung keine Zentralheizung angegeben ist, kommen die Kosten für den Gasverbrauch (eigener direkter Vertrag mit dem Energielieferanten (z.B. ESM)) noch extern hinzu. Stromkosten und z.B. Telefongebühren sind ebenfalls unsererseits nicht enthalten.
- Unsere Wohnungen sind unsererseits teilweise ohne Bodenbeläge und ohne Möblierung ausgestattet. (Evtl. Übernahmen vom Vormieter sind nach Absprache mit uns ggf. möglich!)
- Beim Vermerk: BV-Gasofen handelt es sich um einen Einzelgaswärmeofen, der bereits in der Miete enthalten ist.
- Hausreinigungen und Winterdienst (Schneeräumen und streuen) müssen bei vielen unserer Gebäude von den Mietern selbst ausgeführt werden bzw. bei einigen Häusern werden diese Dienste ausgeführt und über die Betriebskosten umgelegt. Hierzu erteilt die Geschäftsstelle gerne Auskünfte.